Einer der wesentlichen Vorteile für den Betreiber einer Ölfeuerungsanlage
ist die Unabhängigkeit gegenüber anderen leitungsgebundenen Energien.
Mit der Größe des Lagertanks wächst sogar dieser Vorteil
beträchtlich.
Der Betreiber bestimmt selbst in Abhängigkeit der Jahreszeit
und des Tagespreises, wann er seinen Ölvorrat ergänzen will.
Risiko vermeiden
Bei der Ölfeuerung muss die Heizöllagerung
so sicher sein, dass keine Tankleckage oder TanküberfüIIung aufgrund
technischer Mängel an der Anlage eintreten kann. Die Gefahr einer
Verunreinigung von Gewässer und Boden darf nicht unterschätzt werden.
Diese Sicherheit kann nur erreicht werden,
wenn der Einbau oder die Aufstellung der Öltanks sowie die Durchführung der erforderlichen
Installationen einschließlich Leckanzeige- und Sicherheitseinrichtungen fach- und
sachgerecht durch den Fachmann erfolgen.
Deshalb hat der
Gesetzgeber die Fachbetriebsqualifikation im § 19 I des Wasserhaushaltsgesetzes
vorgeschrieben und den Betreiber verpflichtet nur Fachbetriebe zu beauftragen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die
Sicherheit ist die regelmäßige Überwachung der
Tankanlage einschließlich der Funktionskontrolle der Leckanzeigegeräte und Sicherheitseinrichtungen
(§ 19 i des Wasserhaushaltsgesetzes).
Keine Tankdiagnose ohne Tankreinigung Um den Korrosionszustand der Innenwände von Heizöltanks
festzustellen, ist immer eine Tankreinigung und innere Untersuchung der
Tankwände erforderlich. Hierbei wird die Sumpfphase am Tankboden entfernt und sämtliche
Ablagerungen auf den Tankwänden werden beseitigt. Die Inspektion der Tankwände
nach der Reinigung gibt Aufschluss über mögliche Korrosionsschaden in Stahltanks,
Fehlstellen in beschichteten Tanks sowie Risse und Verformungen in Kunststofftanks.
Über
die richtige Sanierungsmaßnahme wird der Anlagenbetreiber vom gütezeichenführenden
Fachbetrieb beraten. Bei festgestellten Korrosionstiefen von über 50% der
Nennwanddicke ist je nach Tankgröße ein zugelassener Sachverständiger
hinzuzuziehen.
Mit zunehmender Alterung der Heizöltanks
gewinnt die Frage der Sicherheit an Bedeutung. Wer im Turnus von 5 Jahren seinen
Heizöltank reinigen und einer Tankinspektion unterziehen lässt, braucht sich um
den Werterhalt, die Betriebssicherheit und den bedeutsamen Gewässerschutz in
aller Regel keine Sorgen zu machen. Mängel an der Anlage können hierbei
beseitigt und fortschreitende Korrosion rechtzeitig durch eine zweckmäßige Tankschutzmaßnahme
aufgehalten werden.
Der große Bluff: Sumpfphasendiagnose So wenig wie man aus dem Kaffeesatz den
Gesundheitszustand des Kaffeetrinkers herauszulesen vermag, so wenig ist es möglich,
durch Inaugenscheinnahme einer Probe vom Tankboden den Tankzustand zu
diagnostizieren. Eine eingetrübte Heizölprobe kann - muß aber nicht -
aggressiv sein, während andererseits hydrolysierbare Bestandteile, z.B. Säureanhydride
(SO2) zu Metallauflösungen führen, ohne dass eine Eintrübung
erfolgt. Heizölproben sind ohne chemische Analyse im Labor wertlos.
Bei der Probenahme wird oft bewusst durch das Öffnen des Probezylinders am Tankboden die wässrige Sumpfphase um ein
Vielfaches hochgehebert, so dass in diesem Bereich des Sumpfes der Eindruck
entsteht, dass der hohe Kondenswasserstand im Tank die Betriebssicherheit der Ölfeuerung
in kurzer Zeit beeinträchtigen kann.
Der nichtsachkundige Heizölverbraucher weiß
dies alles nicht. Darauf beruht das Angebot für eine kostenlose
Sumpfphasendiagnose zur Feststellung des Tankzustandes. "ÜbIe Tricks"
sagt die Arbeitsgemeinschaff der Verbraucher in Bonn und spricht von Betrug.
Tankschutz ist Vertrauenssache Die Binsenweisheit ,,Vertrauen ist gut,
Kontrolle ist besser" hat sich die Gütegemeinschaff
Tankschutz e.V. schon 1966 zu eigen gemacht.
An Fachbetriebe nach § 19 I WHG, die
personell und materiell den Anforderungen der Gütesicherung Tankschutz RAL-RG
977 entsprechen und sich regelmäßig Überwachungsprüfungen durch
zugelassene Sachverständige unterziehen, werden Gütezeichen nach Tätigkeiten
und Anlagenarten verliehen.
Diese Eigeninitiative der Wirtschaff wurde
auch von dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem
Umweltbundesamt und den für Wasserwirtschaft und Wasserrecht zuständigen
obersten Landesbehörden als effiziente Gewässerschutzmaßnahme anerkannt. Auch
die Verbraucherzentralen empfehlen, bei Auftragsvergabe auf die Berechtigung des
Fachbetriebes zur Führung von Gütezeichen Tankschutz RAL-RG 977 für
die auszuführenden Arbeiten zu achten
Auf den nächsten Seiten dieses Verzeichnisses
finden Sie entsprechend der Lager und der Tankbauart zusammengefasst die
vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen nach dem geltenden Wasserrecht (WHG und VAwS)
und die von der Gütegemeinschaff Tankschutz e.V. empfohlenen Tankschutzmaßnahmen
zum Sachwerterhalt Ihres Tanks.
Einbau des Lagerbehälters nach den geltenden wasser- und
anlagenrechtlichen Bestimmungen. Notschalter außerhalb des Heizraumes
installieren.
Prinzip: Einstrangsystem
Lagerung in Stahltanks Die klassische Lagerung von Heizöl EL
(brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III) in unterirdischen Stahltanks
nach DIN 6608 hat sich hervorragend bewährt. Durch die geforderte
Doppelwandigkeit werden die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften der VAwS erfüllt,
die Lagersicherheit ist optimiert.
Der sachgemäße Einbau der Behältertanks) ist
für die Lebensdauer und Betriebssicherheit von großer Bedeutung. Er hat von einem
Fachbetrieb nach § 19 I WHO zu erfolgen.
Kontrolle:
für Behälter keine; ansonsten Funktionskontrolle
der Leckanzeigegeräte einschließlich der Installation und der Rohrleitungen
nach Maßgabe der Verordnungen der Länder jährlich durch Fachbetriebe nach §
19 I WHG
Tankreinigung:
Es wird empfohlen, zur Sachwerterhaltung und für
die Betriebssicherheit eine Tankreinigung im Turnus von 5 Jahren durch
Fachbetriebe nach § 19 I WHO mit Gütezeichen TankschutzRAL-RG 977 durchführen
zu lassen.
Gesetzlich
vorgeschriebene Prüfungen:
vor Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre, in
Wasserschutzgebieten alle 2 1/2 Jahre durch zugelassene Sachverständige nach Maßgabe
des Landesrechts; außerdem bei wesentlichen Änderungen, nach
Wiederinbetriebnahme, bei vorübergehenden Stillegungen und bei Außerbetriebnahme.
Der Anlagenbetreiber muss die Prüffristen
ohne besondere Aufforderung einhalten. Im Rahmen von Wartungsverträgen übernimmt
diese Terminüberwachung der Fachbetrieb.
Korrosionsschutz durch
Tankinnenbeschichtung Heizöltanks aus Stahl korrodieren. Das
korrosionsanregende Medium ist nicht das HeizöI, sondern das im Tank durch Witterungseinflüsse
entstehende Kondenswasser. Es ist schwerer als Heizöl und sammelt sich daher
auf dem Tankboden an.
Um einer Innenkorrosion vorzubeugen und die
Gebrauchsdauer der Tanks zu verlängern, können Maßnahmen zum Sachwerterhalt
durch Ganz- oder Teilbeschichtungen der Tanks getroffen werden.
Innenbeschichtungen entsprechen dem Stand der
Technik (noch TRbF 402), wenn sie gem. den Bau- und Prüfgrundsätzen des
Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ausgeführt werden. Die zu
beschichtenden Flächen müssen mit nichtsilikogenen Strahlmitteln bis zum
Reinheitsgrad Sa 3 metallisch blank gestrahlt und abgesaugt werden, bevor ein
zugelassener Beschichtungsstoff aufgetragen wird.
Lässt die Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers,
die Bestandteil des Prüfbescheids der Zulassungsbehörde des
Beschichtungsstoffes ist, eine chemische und mechanische Reinigung und Oberflächenvorbehandlung
zu, dann kann entsprechend verfahren werden.
Die Beschichtungsfirma sollte das Gütezeichen
Tankschutz RAL-RG 977 führen.
Aufstellen des Lagerbehälters nach den geltenden wasser- und
anlagenrechtlichen Bestimmungen. Notschalter außerhalb des Heizraumes
installieren.
Prinzip: Einstrangsystem
1-Brenner 2-Kessel 3-Schaltschrank 4-Sicherheits- und
Regulierungsthermostat 5-Anschluss
Raumtemperaturregler 6-Drosselklappe 7-Zugregler 8-Filter* 9-Schnellschlussventil*
10-Ölstandsanzeiger 11-Öl-Vorlaufleitung 12-Heizöllagerbehälter DIN 6625
im öldichten Auffangraum 13-Saugventil oder Saugsieb (ca.
100 mm Abstand vom Behälterboden) 14-Grenzwertgeber 15-Füllleitung 16-Entlüftung 17-Grenzwertgeber-Anschluss 18-Heberschutz
* in der Regel eine Baueinheit
Standortgefertigte Behälter
Standortgefertigte Behälter nach DIN 6625 sind einwandige Stahltanks
und werden auch als Rechtecktanks oder Kellertanks bezeichnet. Sie haben den
Vorteil, nachträglich unter optimaler Raumnutzung in vorhandene Lagerräume
eingebaut werden zu können.
Die Aufstellung erfolgt grundsätzlich in Auffangräumen aus Stahlbeton
oder aus Mauerwerk mit Zementputz auf einem Boden aus Zementestrich. Diese sind
mit einem Beschichtungsstoff mit Verwendungsnachweis (Zulassung) vor der
Aufstellung des Tanks mehrfach anzustreichen oder der Auffangraum mittels vor
Ort verschweißter Kunststoffbahnen abzudichten (siehe auch Ziff. 2.4).
Zu beachten sind die Mindestabstände zu der Decke, zu den Wänden
und zum Boden, die sich nach den Landesbauordnungen, den Technischen Regeln für
brennbare Flüssigkeiten (TRbF 210), der DIN 6625 und der DIN 4755 richten.
Kontrolle:
für Behälter keine; ansonsten Funktionskontrolle der
Leckanzeigegeräte einschließlich der Installation und der Rohrleitungen nach
Maßgabe der Verordnungen der Länder jährlich durch Fachbetriebe nach § 19 I
WHG;
zusätzlich visuelle Prüfung der
Abdichtung des Auffangraumes
Tankreinigung:
Es wird empfohlen, zur Sachwerterhaltung und für die
Betriebssicherheit eine Tankreinigung im Turnus von 5 Jahren durch Fachbetriebe
nach § 19 I WHO mit Gütezeichen TankschutzRAL-RG 977 durchführen
zu lassen.
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen:
bauaufsichtlichte Prüfung nach dem Einbau, erstmalige Prüfung
vor Inbetriebnahme, wiederkehrend nach Maßgabe des Landesrechtes (VAwS) durch
zugelassene Sachverständige. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb!